Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwestermord

Schwestermord

, m.

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Mord (I) an der eigenen Schwester (I) 
  • innerhalb zehen jahren ... [verjährt] ein gemeiner todtschlag, darinnen kein vatter-, mutter-, kinder-, bruͤder-, schwester-, herren- oder frauen-mord begriffen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) I 43
  • in puncto des beschuldigten schwestermords 1000 thaler straf
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 493