Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwibbogen

Schwibbogen

, m.

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vgl. Mauerrecht

I über ein Gewässer führender Mauerbogen der Stadtbefestigung
  • ordenung der swipogen: ... auf iedem swipogen ... 4 man bestelt, die do zuwarten tag und nacht
    um 1450 NürnbChr. II 280
II Arkadenbogen mit einer Grabgruft
  • niemand soll seinen schwibbogen ader grabstelle auff dem gottes-acker einem andern verkauffen, er habe denn zuvor denselbigen einem edlen rath zu kauffen angeboten
    1672 LeipzStO. 296
III (Herdstelle mit) Rauchabzugsgewölbe
  • daß ... ein jeder einwohner sich einen schwiebogen machen lasse und selbigen von roth reinlich halte
    1702 GesSammlMecklSchwerin IV 13
  • sonsten aber sollen in den bauer-haͤusern, wo keine schorsteine vorhanden, und zwar in den grossen 2 bis 3 fach, in den kleinen aber 1 bis 2 fach wohlgestrichene boͤden uͤber den schwiebogen oder feuer-heerde geleget seyn
    1741 CCHolsat. II 513
unter Ausschluss der Schreibform(en):