Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwiegerlich
Artikel davor:
(Schwettung)
Schwibbogen
schwichten
(Schwichtung)
Schwieger
Schwiegereltern
Schwiegerfrau
Schwiegerherr
Schwiegerin
Schwiegerkind
schwiegerlich
, adj., adv.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
angeheiratet, auf Heiratsverwandtschaft beruhend
vgl.
maglich
- welche einander mit blutsfreundschaft oder schwiegerlich ... verwandt sind und sich mit einander zu verehelichen gedenken ... [haben] einen zuverlaͤssigen attest vorher beizubringen1729 SystSammlSchleswH. I 30Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- fleischliche vermischung ... unter blutsfreunden oder schwiegerlichen verwandten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 962
- so kann auch eine jede unter blutsfreunden, oder schwiegerlichen verwandten bewiesene unzucht ... eine verhaͤltnismaͤßige strafe nach sich ziehen1799 RepRecht IV 225Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die peinliche gerichtsordnung ... unter den nahen gesippten freunden ... nur solche blutsfreunde und schwiegerliche anverwandte verstehe, die sich nach goͤttlichen gesetzen nicht heyrathen duͤrfen1803 RepRecht XI 192