Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwiegermutter

Schwiegermutter

, f.

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Mutter des Ehegatten 
  • M. ... zall bynnen 21 dagen ... erer twigermoeder boelbrenge ... beyde replick und unreplick by 10 rinsgld. penen
    1473 EmdenBrüchteReg. 84
  • zwegermoder 
    1484 RoermondHoofdger. 344
  • werden wenig personen aus natürlichem gesetz im heyrat von der schwagerschaft wegen verboten, als nemlich in aufsteigender lini in dem ersten grad die schwiger- und die stifmutter 
    1556 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 224
  • zum zeugnuͤss werden nit gelassen ... schwigervatter, schwigermutter, eidem, schnuͤrg.
    1583 SiebbLR. I 6 § 6
  • zum zeugnüß werden nicht gelassen ... schwieger-mutter, eydam, schnur
    SiebbLR. 1721 I 6 § 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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