Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwiegertochter

Schwiegertochter

, f.

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Ehefrau des Sohnes
  • meiner hawsfrawn rokch ... schaff ich der B., meiner swiger tochter 
    1455 FRAustr. Abt. III 21, 1 S. 246
  • gebrechen zcwischen frawen E. ... eins, J.G. in vormundeschafft seins ehelichen weibis, bmelter frawen E. seiner swigertochter, anders teils, eins weinbergis halben
    1504 DresdStB. II 544
  • [Buchtitel: J.C. Hedler,] de ivre nvrvs. vom rechte einer schwiegertochter [Wittenberg 1749]
  • die bey ihren eltern sich aufhaltende kinder oder schwiegersoͤhne und schwiegertoͤchter sind nicht schuldig, einen ... hausgenossenzins zu entrichten ... imgleichen ist auch nicht den eltern und schwiegereltern ... hausgenossengeld abzufodern
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 63
  • sind schwieger-söhne und schwieger-töchter ihren schwieger-eltern den unterhalt schuldig; diese verbindlichkeit hört aber auf ... wenn jener von beyden ehegatten, durch den die schwägerschaft entstund, ohne ... kinder verstorben ... ist
    BadLR. 1809 Satz 206
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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