Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwindelei

Schwindelei

, f.

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wie Schwindel 
  • respectable und solide handels-haͤuser, welche sich im ansehen und gluͤcke erhalten haben, wenn viele ihrer zeitgenossen durch schwindeleyen gescheitert sind
    1786 Krünitz,Enzykl. 36 S. 646