Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwingstuhl

Schwingstuhl

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ein Strafinstrument zur Züchtigung, insb. von Frauen
  • so sie [des schallenwerks entlaßene] nun nichts anders gethan, als wieder das verbott sich in die statt verfüget zu haben, soll der grosweibel ... die weibs persohnen ... in dem schwing stuhl ... züchtigen
    1759 BernStR. VII 1 S. 482