Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechser'bot
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Sechmesser
sechs
Sechs
Sechsbätzner
(Sechsbuße)
(Sechs'chen)
Sechsepredigt
Sechser
Sechseramt
Sechser'becher
Sechser'bot
, n.
in Basel: Versammlung von Zunftmeister und Sechsern (I 2) einer Zunft, ua. als Zunftgericht
zu
Bot (V)
- bei einem gebottenen sechserbott hat E.S. der thuchscherer gebetten, sein auf dem tisch allda verfertigtes meisterstuck durch die geordneten bschauer ... beschauhen zu lassen1675 Koelner,BaselSchlüssel 145