Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechser'bot

Sechser'bot

, n.

in Basel: Versammlung von Zunftmeister und Sechsern (I 2) einer Zunft, ua. als Zunftgericht
zu Bot (V)
  • bei einem gebottenen sechserbott hat E.S. der thuchscherer gebetten, sein auf dem tisch allda verfertigtes meisterstuck durch die geordneten bschauer ... beschauhen zu lassen
    1675 Koelner,BaselSchlüssel 145