Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechsertum
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(sechserlei)
(sechserleiweise)
Sechsertum
, n.
Mitgliedschaft bei den Sechsern (I 2)
- seiner getragenen ehren also seines sechserthumbs entsetzt worden1670 Koelner,BaselSchlüssel 393