Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sechsmal
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sechsherrig
(sechshund)
sechsjährig
sechsklafterig
Sechskreuzer
Sechskreuzerstück
Sechslehen
sechslei
Sechsling
Sechslinglicht
sechsmal
, adv.
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sechs Male
- die hoffischen sollen das gericht sechsmal im jare wie herkomen ist besuchen by einer pene1514 ArchFrankfG.2 2 (1862) 236
- ein anderer [kaplan] ... war wegen der rohesten auffuͤhrung schon mehr als sechsmal in der kuh gewesen1797 Bronner,Leben III 17