Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sechsmal

sechsmal

, adv.

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sechs Male
  • die hoffischen sollen das gericht sechsmal im jare wie herkomen ist besuchen by einer pene
    1514 ArchFrankfG.2 2 (1862) 236
  • ein anderer [kaplan] ... war wegen der rohesten auffuͤhrung schon mehr als sechsmal in der kuh gewesen
    1797 Bronner,Leben III 17
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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