Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1sechsspännig

1sechsspännig

, adj.

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mit sechs Zugtieren bespannt
  • [der Gesandte hat] sich einer unbefugten und der bißherigen observanz zuwider lauffenden neuerung mit gebrauch eines sechsspaͤnnigen wagens [angemasset]
    1683 Moser,StaatsR. 28 S. 243
  • fuͤr die hin- und herreise bey den frankfurter messen passirt ... ein 4 oder 6 spaͤnniger wagen, wofuͤr das post- und schmiergeld ... in rechnung zu bringen sind
    1773 Malblank,Kanzleiverf. I 253