Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechswochengelage

Sechswochengelage

, n.

Feier anlässlich des ersten Aus- bzw. Kirchgangs einer Wöchnerin nach Ende der Sechswoche (I) 
  • das sie [kirchendiener] die drey vnd sechswochen gelag abbringen, die zu vieler leichtfertigkeit vnd vppigkeit dienen
    E. Sarcerius, Pastorale oder Hirtenbuch (1559) 86