Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechswochengelage
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Sechswochengelage
, n.
Feier anlässlich des ersten Aus- bzw. Kirchgangs einer Wöchnerin nach Ende der Sechswoche (I)
- das sie [kirchendiener] die drey vnd sechswochen gelag abbringen, die zu vieler leichtfertigkeit vnd vppigkeit dienenE. Sarcerius, Pastorale oder Hirtenbuch (1559) 86