Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sechswöchnerin

Sechswöchnerin

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch -wöcherin 
Kindbetterin, Frau im Wochenbett, in der Sechswoche (I) 
  • das keine frauwe, die do got berit mit einem kinde, sall haben zu der taufen sechs frauwen, zu den drien wochen xii frauwen, ab irgent eine darnach queme, sall geben die sechswochnerin i solid
    1455 KahlaUB. 92
  • soll ganz abgeschafft sein der frauen und sechswöchnerinnen einläuten
    1540 Oschatz/Sehling,EvKO. I 1 S. 625
  • von einleitung einer braut oder 6wocherin soll die braut oder 6wocherin dem pfr., caplan oder prediger im einleiten geben 1 gr., dem kuster 6 ß. dazu soll die braut oder 6wocherin auch wie gewonlich opfern
    1541 RuppinVis. 188 f.
  • die sechswocherinnen sollen ire zeit halten umb der gesuntheit willen, und wen sie wider in die kirche komen ..., lassen eine dancksagung thuen
    1556 PommJb. 10 (1909) 43
  • daß hinfuͤhro an einer sechswoͤchnerin dritthalben oder drey eymer bier ... einzulegen, fuͤr sich zu trincken und nicht zu verpfennigen gestattet [seyn soll]
    1583 CAug. I 1419
  • es soll ein büchsen-meister ... sich auch weder in kirchen, noch bei sechs-wöchnerinnen, noch in einige mühlen einlogiren
    16. Jh. v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 224
  • den sechswöchnerinnen und kranken [soll] das bettgeraͤthe, darauf die liegen, solche zeit uͤber unabgepfaͤndet bleiben
    1623 StapelholmConst. 638
  • [daß] einem jeden nachbar oder nachbarinnen, welche kranck oder sechswoͤchnerinnen seynd, jeder persohn 2. kannen bier sollen nach hause abgefolget werden
    1713 Klingner I 686
  • soll denen hebammen ... untersaget seyn das innerliche und aͤusserliche curiren ... an ... schwangern, sechswoͤchnerinnen und kindern
    1780 NCCPruss. VI 3555
  • sechswoͤcherinnen sind ... wider ihren willen mit keinem eide zu belegen
    1785 BrschwWolfenbPromt. III 278
unter Ausschluss der Schreibform(en):