Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sedelhaftig
Artikel davor:
sechzehn
Sechzehner
Sechzehntel
sechzig
Sechziger
Sedel
Sedelgang
Sedelgeld
Sedelgut
sedelhaft
sedelhaftig
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie sedelhaft
- [H. und sein bruder] shuln auch stet sedelhefftig do wesen, vnd hof vnd hauz do hawen auf dem selben lechen1290 SeitenstettenUB. 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll mein herr ainen sedelhaftigen bräbst haben sitzen ... der es [pheningzins] nach hand inn nem1303 (Hs. 1586) Tirol/ÖW. III 310Faksimile (ca. 42 KB)
- wer auch, das die ynczunt geschriben eygenlute, die vff vnsern eygen guten siczen, erben gewunnen, ... vnd wo die sedelhafftig wurden vff betehaftigen guten, die sullen wir in einer jars frist wider fordern1383 MWirzib. IX 418
Artikel danach:
Sedelhaus
Sedelhof
Sedelhofstatt
Sedelhufe
Sedelland
Sedelmeier
sedeln
Sedelpfennig
Sedelrecht