Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeband

Seeband

, n.

wie Seedeich 
  • [Übschr.:] von teichen seheband vnd schleusen
    1583 HadelnLR. Reg. R iijr
  • das seeband oder teich, an welches bestaͤndigen unterhalt und verbesserung der landschaft gedey und wohlfahrt gelegen
    1612 HadelnPriv. 180