Seeeinkunft, f.
Seeeinkunft, f.
Steuer und Abgaben zur See (II)
vgl.
Seezoll
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der gehalt auch, so denen personen, welche es [collegium de marine] constituiren, vor ihre mühe zuzuordnen, soll ... aus extraordinairen see-einkünften, welche das collegium selber erfinden wird, genommen werden1679 Schück,Kol.-Pol. II 84