Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeheld

Seeheld

, m.

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wie Seevogt (II) 
  • der todte coͤrper des mannhafften see-helden M.H.T., admiral-lieutenanten, ist ... mit loͤsung aller stuͤcke auf den kriegs-schiffen vom bord abgefuͤhret [worden]
    1653 Lünig,TheatrCerem. II 561
  • uber alle diese kriegsschiffe hatte der oberste seevogt oder seeheld ... zwar zu gebieten, aber weil man seiner zu lande, da er dan oberster stathalter und feldherr zugleich mit war, in andern stahts- und kriegs-geschaͤften nicht missen konte, so begab er sich niemahls selbst zur see
    1677 Zesen,NlLeue 688