Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeimpost

Seeimpost

, m.

Steuer auf Waren aus dem Seehandel (I) 
vgl. Seezoll
  • wegen der zölle und seeimposten [ist] ... ein unterschied zu machen zwischen den waren, so ins land, und die, so aus dem lande gehen
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 515