Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeknecht
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Seeheld
Seeheldenschaft
Seeherr
Seeheuer
Seeimpost
see'isch
Seekante
seekantisch
Seekastenmeister
(Seekenner)
Seeknecht
, m.
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I
amtl. bestellter Aufseher über einen See (I); zT. einem Seemeister (I) bzw. Seevogt (I) unterstellt
- so sind vor ettlichen jaren durch angeben v.fn.gn. reet vnd anderer der ding verstendige in disem see zwen abläße geordnet vnd gestellt, die sollen das wasser in lydlicher vnnd zimblicher höhi halten, damit v.f.g. seeknecht nit zu clagen, ... noch wir vom wasser an vnsern gütern beschedigt1514 ZGO.2 56 (1943) 181
- wie vnnd durch wenn die see durchs jar verwardt, ob der seeknecht auch taugenlich1591 Reyscher,Ges. XII 477Faksimile - in Google Books
- jedes orths kellerey-beambter [hat] ... die besoldende seeknecht zu deren fleisigen abwarttung ... anzuhallten1674 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 503Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann die fischer uͤber die verbottne zeit fischen, ... werden sie von denselbige [see-voͤgt] gebuͤßt und abgestrafft; haben einen eignen aufseher ..., wird see-knecht genennetH.E. Escher, Beschreibung des Zürich Sees (Zürich 1692) 181
II
vom Bodensee stammender Söldner
bdv.:
1Schweizer (I)
- da komen die seeknecht wol 400 an unsern solt hie1506 NürnbChr. V 675Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von wegen der tausent seeknecht, derohalb ... treffenlicher alther verstendiger kriegsleut rat und gutbedüncken, diselbigen in dienst antzunemen1525 ZSchwabNeuburg 7 (1880) 294
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