Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seekrankheit
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(Seekenner)
Seeknecht
Seekrankheit
, f.
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durch Schiffsrollen ausgelöste krankhafte Störung des Gleichgewichtsorgans
- wann einem schiffer, steurman, boßman, oder andere, welche vmb huͤre segeln, die sehekranckheit also ankommet, das sie jhre arbeit vnd dienst nicht leisten koͤnnen, die sollen auch der huͤre emberen1586 LübStat. VI 1 § 11Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wurde jemandt kranck auff dem schiff (außgenommen der seekranckheit), der schiffer ist schuͤldig, denselben auß dem schiff bringen zu lassen, vnd in eine herberg zu legen, vnd jhme zu leyhen licht, da er des nachtes bey sehen mag, auch seiner durch einen schiffman, oder andere, pflegen vnd warten zu lassen1614 Pard.,Coll. II 556Faksimile - in Google Books
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