Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeküste

Seeküste

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Meerufer
vgl. Seestrand
  • wasmassen U. prinz aus Bayrn ... von k. Dietrichen ... zum ersten graͤnz- oder markgraven an diese seekuͤsten gesetzet ... worden
    1668 Fugger,Ehrensp. 861
  • der kurfürst soll ... auch das land gegen invasion fremder truppen ... vertheidigen und die seeküsten durch die schiffe freihalten
    1682 Schück,Kol.-Pol. II 136
  • edict, wie es kuͤnftig auf den pommerschen seekuͤsten und stranden wegen des strandrechts, strand-ruͤhrung, bergens und bergelohns ... gehalten werden soll
    1743 Kamptz,PreußProvR. II 27
  • es ist zur entscheidung dergleichen streitsachen und aller angelegenheiten, die den seestrand und seekuͤsten betreffen, eine eigene strandgerichtsbarkeit angeordnet, die ihre eigene verfassung und eine besondere verfahrungsart besizt
    1785 Fischer,KamPolR. III 38
  • in ansehung der auf der seekuͤste sich ereignenden strandungen ist verordnet: daß, sobald ein schif zeichen der beduͤrfenden huͤlfe giebt, niemand der zunaͤchst sich findenden landeseinwohner sich entziehen [lassen soll]
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 91
unter Ausschluss der Schreibform(en):