Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeküste
Artikel davor:
Seeheuer
Seeimpost
see'isch
Seekante
seekantisch
Seekastenmeister
(Seekenner)
Seeknecht
Seekrankheit
Seekriegsrecht
Seeküste
, f.
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Meerufer
bdv.:
Seekante,
Seeseite (II)
vgl.
Seestrand
- wasmassen U. prinz aus Bayrn ... von k. Dietrichen ... zum ersten graͤnz- oder markgraven an diese seekuͤsten gesetzet ... worden1668 Fugger,Ehrensp. 861Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der kurfürst soll ... auch das land gegen invasion fremder truppen ... vertheidigen und die seeküsten durch die schiffe freihalten1682 Schück,Kol.-Pol. II 136
- edict, wie es kuͤnftig auf den pommerschen seekuͤsten und stranden wegen des strandrechts, strand-ruͤhrung, bergens und bergelohns ... gehalten werden soll1743 Kamptz,PreußProvR. II 27Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es ist zur entscheidung dergleichen streitsachen und aller angelegenheiten, die den seestrand und seekuͤsten betreffen, eine eigene strandgerichtsbarkeit angeordnet, die ihre eigene verfassung und eine besondere verfahrungsart besizt1785 Fischer,KamPolR. III 38Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ansehung der auf der seekuͤste sich ereignenden strandungen ist verordnet: daß, sobald ein schif zeichen der beduͤrfenden huͤlfe giebt, niemand der zunaͤchst sich findenden landeseinwohner sich entziehen [lassen soll]1788 Gadebusch,Staatskunde II 91Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)