Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelengottesdienst

Seelengottesdienst

, m.

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Gottesdienst für das Seelenheil eines Verstorbenen
bdv.: Seelmesse
  • die seelgeraid oder remedia sind eigentlich das pfarrliche recht von einer jeden verstorbenen person, was man nämlich dem pfarrer ausser der anderen unkosten bei den leichenbegängnissen und seelengottesdiensten bezahlen muss
    1616 ArchKathKR. 70 (1893) 109
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