Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelenverkäufer

Seelenverkäufer

, m.

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jmd., der (zT. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Ausnutzung einer Notlage) Menschen für besonders gefahrgeneigte Arbeiten, namentlich als Seeleute, anheuert und sich dafür bezahlen lässt
  • da fuͤhret ein jeder seelen-verkaͤuffer seine leuth, so viel er beysamen, ... auff das ost-indische hauß und lasset sie annemmen, etlich tag hernach empfanget der seelen-verkaͤuffer vor seine muͤh und unkosten ... 150 fl.
    C. Schweitzer, Journal- und Tage-Buch seiner Ost-Indianischen Reise (Tübingen 1688) 1f.
  • seelen-verkäuffer ... billiger menschen-mäckler möchten genennet werden
    1742 SchatzKaufmLex. IV 223
  • menschen-diebstahl ... wird insonderheit ... von den sogenannten seelen-verkaͤufern veruͤbet, welche die leute an die werber verkaufen oder denenselben gelegenheit dazu geben, daß sie in ihre gewalt kommen
    1768 HambGSamml. V 538
  • seelen-verkaͤufer [sollen] am leben gestrafet werden
    1768 HambGSamml. V 539
  • seelenverkaͤufer, so in Holland ... allerhand einheimische und fremde leute, so des unterhalts benoͤthigt sind, aufnehmen ... und, wenn es zeit ist, bey der ostindischen compagnie in dienst bringen
    1768 Ludovici,KfmLex.2 V 255
  • werden ... auch diejenigen seelenverkäufer genannt, welche andere durch list oder verrätherey zu kriegs- oder andern schweren diensten verkaufen
    1801 Adelung2 IV 13
  • seelenverkaͤufer und werber, die menschenraub als gewerbe treiben, muͤssen ... streng bestraft werden
    1802 v.Berg,PolR. I 420
  • haͤtte der gewaltthaͤter dem eigenthuͤmer unter fremde werber, seelen-verkaͤufer, u.d.gl. verkauft, alsdann dauert die gewalt so lang, als der ... persoͤnliche zustand des eigenthuͤmers [ihn zu klagen hindert]
    1810 Brauer,ErläutCNap. IV 301
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