Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelhaus
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, n.
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auch Seelen-
Armenhaus, Altenheim, Spital für Bedürftige, auch (Nacht-)Herberge für Wanderer, Pilger; zT. als Haus der Seelfrauen, zT. als städt. Einrichtung von einem Seelvogt verwaltet
Armenhaus, Altenheim, Spital für Bedürftige, auch (Nacht-)Herberge für Wanderer, Pilger; zT. als Haus der Seelfrauen, zT. als städt. Einrichtung von einem Seelvogt verwaltet
Sachhinweis: ZBayrLG. 73 (2010) 421ff.
- daz wir hern J. ... nach seiner fleizzigen pet ein selhaus ... und sechs gaystleich frauͤn darinne [gefreyet haben]1349 StraubingUB. 162
- schaff ich miner sel dinch mit disem brief etc. daz min hus vnd alliv min hvs sach ewiklichen sin sol ein selhus mit armen frumen geswestern1350 Haltaus 1670Faksimile - in Google Books
- yn daz zelhus arme lute zcu nemyn1362 KamenzUB. 18Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- mein haus und hofstat ... schaff ich zu einem ewigen selhaus (für) 6 arm frawen1375 RegensbUB. II 423
- das sie [am Stadttor] keinen frembden bettler nicht einlassen ... es wäre dann, das einer als ein pilgram einer nachtsoll begert in seelhaus1524 Bayern/Sehling,EvKO. XI 675Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- das sehlhaus ... ist für die frembden armen bilger und bilgerin bestelt16. Jh. ZGO. 1 (1850) 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in diser herbrig werdend die armen kindbettern, ouch die frömden handwerksgesellen, wann sie krank werdend, ufgenommen ... und ander bresthaft, arm lüt ... es würt dise herberig das s[eelhuß] genannt1606 SchweizId. II 1726Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- soll er [seelmeister] keine keßler, haffenbüetzer, harzleüt, zigüner nach die, so hündt bey sich haben, im seelhauß beherbergen1673 SGallenStB. II 415Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von den pilgern, die im seelhauß umb Gottes willen beherbergt ... werden1673 SGallenStB. II 415Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann ein persohn also auß bewilligung eines ehrsammen rahts kranckheit halber in daß seelhauß gethun wirt, so man dieselben arznen nach raht der ... stattarzten1673 SGallenStB. II 416Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- im seelenhause wurden nur alte verlebte und unvermoͤgende buͤrgers-leute beherbriget1721 Knauth,Altenzella III 167Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
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(Seelmahnung)
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