Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelmeister
Artikel davor:
Seelgeschäft
Seelgift
Seelhaus
Seelhauspfleger
Seelhirt
Seelhüter
Seelknecht
Seelkorn
Seelleute
(Seelmahnung)
Seelmeister
, m.
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I
wie Seelvogt
- selmeister an der sichengass1526 BambChr. II 295 [hierher?]
- [Übschr.:] eines bettelvogts oder seelmeisters fertigung und besoldung16. Jh. ÜberlingenStR. 227Faksimile (ca. 89 KB)
- der seelmeister soll schweren ... des seelhaußes nutz und frommen zu fürderen und schaden zu wenden, auch einem seelhaußpfleger ... gehorsam zu sein1673 SGallenStB. II 414Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Verwalter von Seelmessen und die dafür gestifteten Werte
- soll ein s[êlmeister], der solich selgerät ynnimmt, einem jeklichen priester, der mess hat, geben 3 ß hlr.1439 SchweizId. IV 526Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons