Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelmeister

Seelmeister

, m.

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I wie Seelvogt 
  • selmeister an der sichengass
    1526 BambChr. II 295 [hierher?]
  • [Übschr.:] eines bettelvogts oder seelmeisters fertigung und besoldung
    16. Jh. ÜberlingenStR. 227
  • der seelmeister soll schweren ... des seelhaußes nutz und frommen zu fürderen und schaden zu wenden, auch einem seelhaußpfleger ... gehorsam zu sein
    1673 SGallenStB. II 414
II Verwalter von Seelmessen und die dafür gestifteten Werte
  • soll ein s[êlmeister], der solich selgerät ynnimmt, einem jeklichen priester, der mess hat, geben 3 ß hlr.
    1439 SchweizId. IV 526
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