Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelmörder
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Seelhirt
Seelhüter
Seelknecht
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Seelleute
(Seelmahnung)
Seelmeister
Seelmeisterin
Seelmesse
(Seelmessenlehen)
Seelmörder
, m.
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auch Seelen-
Person, die das eigene Seelenheil oder das anderer verwirkt; in der Reformationszeit als Schimpfwort beider Konfessionen für die jeweils andere
Person, die das eigene Seelenheil oder das anderer verwirkt; in der Reformationszeit als Schimpfwort beider Konfessionen für die jeweils andere
- [die papisten] haben biß her yederman gefallen vnd betrogen, das wir sie fur heilige geystliche vetter gehalten haben, die seel morder unnd teuffels vorleuffer1523 Lepp,SchlagwRefZA. 120
- Luter, der do selber mit teuffels leer vmb gehet, [ist] selbst ein wahrhafftiger seelmorder1523/24 Lepp,SchlagwRefZA. 121
- was sollen sie euch beychten daran, die weyl ihr auch seelmoerder seyt1524 BlWürtKG. 62 (1962) 50
- dat godt truwe deners uns vorlenen und geven wolde. und de averigen wulfe und selen mörder, de noch hir im lande vorhanden, verne van uns driven unde jagen wil1540/45 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 153Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- de ... zelenmorders, de lutherischen predicantenum 1563 OldecopChr. 431
- ein gleicher verzweifelter seelenmoͤrder ist auch der selbstmoͤrderA. Klingler, Von dem Greuel des Selbst-Mords (Zürich 1691) 116