Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelpflege

Seelpflege

, f.

auch Seelen- 
wie Seelsorge 
  • [wir haben der Stadt] für fry erblichen aigen die hernach-benante gietere an spitaln, sondersiechen, die seelphleg, derglichen die hailigen und bruderschaftn phlegen ... zugestelt
    1537 WürtGQ. 22 S. 342
  • das recht, einen geloͤsten kirchen-stuhl auf lebenszeit zu besitzen, hoͤret ... auf, wenn selbiger [besitzer] sich entweder aus der der kirchfahrt und seelen-pflege weg [wendet]
    1742 AltenburgSamml. I 83
  • also war es das vorzeigen des sacraments [in der Monstranz] ... womit sich die ganze seelen-pflege und die vorbereitung des maleficanten in dieser zeit [um 1500] beschraͤnkte
    1770 HambGSamml. VIII 133
  • [zur Suizid-Prophylaxe sollen] die seelsorger in städten und auf dem lande denen ihrer seelen-pflege anvertrauten schwermüthigen ... personen ... unermüdet beystehen
    1779 CSax. I 1076