Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelsorger
Artikel davor:
Seelnonne
Seelpfennig
Seelpflege
Seelpfleger
Seelrecht
Seelrichter
(Seelschatz)
Seelschwester
Seelsorgamt
Seelsorge
Seelsorger
, m.
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I
Geistlicher, Pfarrer (I)
- ein ernstlich uffsaͤchen ... uff ... pfarrer und seelsorgern ... uff das sy getrüwlich mit leer und laͤben den unsern vorstandint1529 BernStR. VI 1 S. 388Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dat de gemeene sehe un erkenne den, de thom predig-ambte un thom seel-sorger erwehlet iß, da se em davor holde1529 HambGSamml. VIII 111Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- hefft e.e. raht tho erholding bestaͤndiger christlicker einigheit ... allen und jeden seelsorgern, pastoren, cappellanen, karckendenern und jedermaͤnniglick ..., so in dem karcken-ministerio ... in unde uterhalf duͤsser stad in enes e. rades gebede geseten, ... uperlegt ...1560 HambGSamml. VIII 316Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [das] alle oberkeiten in jhren gebieten den pfarherrn, seelsorgern, kirchendienern vnd predicanten ... beuelhen, das sie die vnderthanen zu ... emsigem gebett ... anweisenRTA.RV. 1567 S. 323
- ist die christl. gute ordnung, dass die personen, so zur ehe greifen wollen, von ihren seelsorgern aufgeschrieben, ihre namen und zunamen, land und stadt, auch ihre herrschaft, wo es diener und dienerin sein, namhaftig gemeldet und in der kirchen von der canzel offentlich dreimal vor der hochzeit proclamiret und aufgeboten werden, damit diejenigen, so vielleicht darinnen zusprechen haben, raum gegeben oder sonsten andern hindernissen gebührlicher weise begegnet werde1575 Thorn/Sehling,EvKO. IV 240Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dem seelsorger soll für pflege des mißtetigen mit geistlicher speis und aufwartung bis zum tode eine ergötzlichkeit werden16. Jh. Neubach,Herrstein 30
- gegen eure prediger und seelsorger als gegen gottes boten und diener [ihr] euch aller calumnien und boͤsen nachreden ... enthalten sollet1621 HadelnPriv. 205Faksimile (ca. 148 KB)
- von der patronat-gerechtigkeit oder benennung und vorstellung neuer seelsorger1666 GothaLO. I 3 Tit. 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hierauf werden alle ... pfarrherrn, coperators und seelsorger vermont, das si ainichen heuratverspröchen oder hantstraich nit beiwonen sollen17. Jh. Tirol/ÖW. II 22Faksimile (ca. 46 KB)
- [den] herren kirchen elteste und seelsorger ... soll obliegen, insgemein auf alle in ihren quartieren sitzende persohnen genau zu achten1721 BernStR. VI 1 S. 604Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- solle kein pfarrer oder seelsorger selbige [vagabunden] zu copuliren sich unterfangen, sondern ... an unser ordinariat verweisen1761 GasterLsch. 219Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [zur Suizid-Prophylaxe sollen] die seelsorger in städten und auf dem lande denen ihrer seelen-pflege anvertrauten schwermüthigen ... personen ... unermüdet beystehen1779 CSax. I 1076Faksimile - in Google Books
- muͤssen sie [Brautleute] sich, ehe sie ausgerufen und getrauet werden koͤnnen, bei dem trauenden seelsorger mit einem gerichtlichen vermoͤgensscheine rechtfertigen1789 Thomas,FuldPrR. II 14Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- auch müssen der gesundheits-beamte und seelsorger des zu entmündigenden mit ihrem urtheil über seinen gemüthszustand zuvor gehört worden seynBadLR. 1809 Satz 498 aFaksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wenn ein anderes ehehinderniß rege gemacht wird; so ist es dem seelsorger bey schwerer strafe verbothen, die trauung vorzunehmen1811 ÖstABGB. § 78Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die auf angeben der mutter erfolgte einschreibung des vaͤterlichen nahmens in das tauf- und geburtsbuch macht nur dann einen vollstaͤndigen beweis, wenn die einschreibung nach der gesetzlichen vorschrift mit einwilligung des vaters geschehen, und diese einwilligung durch das zeugniß des seelsorgers und des pathen mit dem beysatze, daß er ihnen von person bekannt sey, bestaͤtiget worden ist1811 ÖstABGB. § 164Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
wie Seelwärter (I)
- ist ein alter testamentarier oder selsorger gewest ... welcher dan in seinen tagen sere vil testament zuuolzyhen angenomenFruck,TeutschForm. 1522 Bl. 48vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- testarius sel sorgeroJ. DiefenbNovGl. 363a
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Seeltrager
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Seelvogt
Seelwart
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Seelwärter
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