Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelvater

Seelvater

, m.

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auch Seelen- 

I wie Seelsorger (I) 
  • es sollen die von S. den pfarrn in ehren und wuͤrdigkeit halten als ihren seelvater und ihm seine pachte verreichen
    1500 NeuzelleUB. 108
II wie Seelwärter (I); tw. auch für die Bestattung zuständig
  • die seel-vaͤter aber waren ... nur layen-bruͤder, gemeine buͤrger und handwercker ... ihre verrichtung bestund vornemlich hierinn, daß sie als testes ultimæ voluntatis & executores testamenti des verstorbenen ehrliche leichbestattung ... zu besorgen
    1721 Knauth,Altenzella III 164
  • verzeichniß, was ... zu bestattung der leiche und bestellung des seel-geraͤths eines ... buͤrgers die darzu deputirten curatores funeris oder so genannten seel-vaͤter aufzuwenden pflegen
    1721 Knauth,Altenzella III 166
  • es entstunden auch daher die seelen-vaͤter, welche als zeugen bei den lezten willens-stiftungen und zur besorgung der leichen gebraucht wurden
    1758 Estor,RGel. II 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):