Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemacht
Artikel davor:
Seelvogt
Seelwart
Seelwärtel
Seelwärter
Seelwärterei
Seelwärterin
(Seelwärterschaft)
Seelweib
Seelzettel
Seelzunft
Seemacht
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Flotte von Kriegsschiffen; allg.: Marine eines Staates
bdv.:
Seestaat (I)
- deß koͤnigs seemacht1589 Fischart(K.) III 375
- durch die bezahlung der fremden schiffs-frachten (welcher artikel ... das einzige unterhaltungs-mittel der formidablen see-macht anderer nationen ist) [werden] noch allweiter das baare geld aus Deutschland herausgezogen1677 HambGSamml. IX 289Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als sr. chur-fürstl. durchl. hochstseel. andenkens mit der kron Schweden im kriege begriffen war, haben sie sich zum erstenmal der seemacht bedienet1705/11 Schück,Kol.-Pol. II 523
- die ausgaben fuͤr die seemacht haben ... ihre besondern abtheilungen, als zum schiffsbaue, zu zeughaͧsern und magazinen fuͤr die marine1758 v.Justi,Staatsw. II 527Faksimile (ca. 78 KB)
- der anfang eines kriegs wird von der zeit an gerechnet, da die land- oder seemacht sich zu kriegsoperationen gegen den feind in bewegung setzt1794 PreußALR. II 8 § 1966
II
Staat, dessen politische, wirtschaftliche und militärische Stärke auf der Handels- und Kriegsschifffahrt beruht
bdv.:
Seestaat (II)
vgl.
Macht (II)
- so hat doch unsere handlung bey den streitigkeiten der see-mächte so empfindliche streiche erlitten, welche nichts als ein langwieriger friede ... wieder herzustellen vermögend sind1749 QHambSchiffahrt 78
- zur see fuͤhren Großbritannien und die vereinigten Niederlande, unter andern europaͤischen nationen, den besondern namen der seemaͤchte1777 Moser,VölkerR. 482Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Seemann
Seemannschaft
Seemannsgebrauch
Seemark
Seemaß
Seemaut
Seemeister
Seenot
Seeoffizier