Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemann

Seemann

, m., auch Seeleute, pl.

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jmd., der beruflich zur See (II) fährt, insb. Mitglied einer Schiffsbesatzung; auch: seefahrender Kaufmann
  • den zeelieden van B., die die wulle wonnen vp die zee lxx ℔
    1302 AnnFlandre 35 (1886) 216
  • een zeeman die nu vaert ter zee om visch off om ander neer
    um 1400 Willem v. Hildeg. 41
  • claget de copman, dat he ... vervolget wert met dem gherichte des ammeraels und nicht allene in saken, de dat waterrecht und den seeman, sunder ock lantrecht angande syn
    1462 HanseRez.2 V 188
  • [wir] befehlen allen unsern edel-leuten ... daß sie die bemeldte kauff-leute und aventuͤrers ... sammt ihren schiffen, bothen, schiff-leuten, see-manns und boots-gesellen ... lassen kommen, handlen, wandlen, bleiben oder fahren
    1564 Brenneysen,OstfriesHist. I 290
  • diese transportirung in fremden schiffen [entbloͤsset] ... das reich von allen noch uͤbrigen dem gemeinen wesen so nuͤtzlichen und ganz unschaͤtzbaren see-leuten 
    1677 HambGSamml. IX 289
  • das armen geldt, so von den seefahrenden leuten, umb gottes und der nothleidenden seheleuten besten willen eingestecket wirdt, soll ... unter die armen sehefahrenden leute ... getheilet werden
    1688 Richarz,Stade 141
  • es hat ... der vice-admiral offtmahls in seiner exculpations-schrifft geschrieben, daß er ... alles gethan haͤtte, was einem wohlerfahrnen see-mann zukommt
    1714 Lünig,CJMilit. Anh. 305
  • [wir verordnen], daß ... alle ... an dem strande oder auf unsern seehafens wohnende auch sonst sich befindende see- und schiffsleute ... allen und jeden in dieser strandordnung ihnen anbefohlenen besonderen pflichten [nachkommen]
    1728 WestpreußPR. II 14
  • daß dieselbe [verordnung] durch den druck auf die vier denen seeleuten meist bekannten sprachen, als schwedisch, englisch, hollaͤndisch und deutsch, jedermaͤnniglich bekannt gemacht werde
    1734 Dähnert,Samml. Suppl. II 462
  • [der koͤnig bat] der pabst moͤgte seine see-leute, welche ins eis-meer zu denen insulen ( ... vermuthlich einen weg nach ostindien zu suchen) gesandt wurden, mit noͤthigem ablaß versehen
    1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 744
  • in gleiche strafe ist der verfallen, welcher sich fuͤr einen see-mann ausgiebet, und kan dafuͤr nicht gnug thun, und der schiffer solches mit drey seiner leute bezeugete
    1780 RigaStat. 91
  • von der enrollirung: ... frey von der werbung sind ... alle seeleute, als schiffer, steuermaͤnner, bootsleute
    1785 Fischer,KamPolR. I 564
unter Ausschluss der Schreibform(en):