Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemann
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Seemann
, m., auch Seeleute, pl.
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jmd., der beruflich zur See (II) fährt, insb. Mitglied einer Schiffsbesatzung; auch: seefahrender Kaufmann
- den zeelieden van B., die die wulle wonnen vp die zee lxx ℔1302 AnnFlandre 35 (1886) 216
- een zeeman die nu vaert ter zee om visch off om ander neerum 1400 Willem v. Hildeg. 41
- claget de copman, dat he ... vervolget wert met dem gherichte des ammeraels und nicht allene in saken, de dat waterrecht und den seeman, sunder ock lantrecht angande syn1462 HanseRez.2 V 188Faksimile - in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
- [wir] befehlen allen unsern edel-leuten ... daß sie die bemeldte kauff-leute und aventuͤrers ... sammt ihren schiffen, bothen, schiff-leuten, see-manns und boots-gesellen ... lassen kommen, handlen, wandlen, bleiben oder fahren1564 Brenneysen,OstfriesHist. I 290
- diese transportirung in fremden schiffen [entbloͤsset] ... das reich von allen noch uͤbrigen dem gemeinen wesen so nuͤtzlichen und ganz unschaͤtzbaren see-leuten1677 HambGSamml. IX 289Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das armen geldt, so von den seefahrenden leuten, umb gottes und der nothleidenden seheleuten besten willen eingestecket wirdt, soll ... unter die armen sehefahrenden leute ... getheilet werden1688 Richarz,Stade 141
- es hat ... der vice-admiral offtmahls in seiner exculpations-schrifft geschrieben, daß er ... alles gethan haͤtte, was einem wohlerfahrnen see-mann zukommt1714 Lünig,CJMilit. Anh. 305Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wir verordnen], daß ... alle ... an dem strande oder auf unsern seehafens wohnende auch sonst sich befindende see- und schiffsleute ... allen und jeden in dieser strandordnung ihnen anbefohlenen besonderen pflichten [nachkommen]1728 WestpreußPR. II 14Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß dieselbe [verordnung] durch den druck auf die vier denen seeleuten meist bekannten sprachen, als schwedisch, englisch, hollaͤndisch und deutsch, jedermaͤnniglich bekannt gemacht werde1734 Dähnert,Samml. Suppl. II 462
- [der koͤnig bat] der pabst moͤgte seine see-leute, welche ins eis-meer zu denen insulen ( ... vermuthlich einen weg nach ostindien zu suchen) gesandt wurden, mit noͤthigem ablaß versehen1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 744Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in gleiche strafe ist der verfallen, welcher sich fuͤr einen see-mann ausgiebet, und kan dafuͤr nicht gnug thun, und der schiffer solches mit drey seiner leute bezeugete1780 RigaStat. 91Faksimile (ca. 300 KB)
- von der enrollirung: ... frey von der werbung sind ... alle seeleute, als schiffer, steuermaͤnner, bootsleute1785 Fischer,KamPolR. I 564Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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