Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemannsgebrauch

Seemannsgebrauch

, m.

(herkömmliche) Gepflogenheit, Verfahrensweise unter Seeleuten 
bdv.: Seebrauch
  • das point von ceremonie und streichen soll in see und auf rheden bei zeiten und nach seemannsgebrauch geobserviret werden
    1680 Schück,Kol.-Pol. II 97