Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemeister

Seemeister

, m.


I für Seen (I) zuständige Amtsperson
  • aim boten gen H. zu dem semaister von dez vischens wegen 2 ß
    1455 QGrafschHohenberg II 266
  • dem sehemeister 6 elen londisch duch zu eynem kleit geben dißmal und barchen zum wamß
    1500 Bücher,FrankfBerufe 112
  • das hinfur die hernachbenantenn person sollenn in die kuchenn gelassenn werden vnnd sunst nymands ... als nemlich kuchenmeister, sein schreyber, koche, kuchenknabenn ... hoffmetzler, seemeister vnd hoffvischer
    1506 Wüst,Policey VI 50
  • gleichergestallt soll der seemeister, waß er von wein vnd fruͤchten, wann er die weyher vnd see vischen thut, vonn den ambtleuthen nimmbt, ihnen dasselbig gepuͤrlichen bezallen
    1569 Reyscher,Ges. XII 382
  • geistlicher seemeister 
    1628/76 WürtDienerb. 415
  • die haupt-laden sowohl vor die schiffere als die fischere betreffend, solle deren nur eine ... angerichtet [werden] ... welcher nachgehende personen vorstehen sollen: ... als erster kertzen-meister ein jedesmahliger fürstl. see-meister 
    1719 Heiman,Neckarschiffer I 273
  • die chur-maynzische kuͤchen-parthie bestehet gegenwaͤrtig aus ... hof-fischer und seemeister 
    1761 Moser,Hofr. II 357
  • die herrschaftlichen seemeister und hoffischer, die pritstabel, see- und wasservoͤgte [sind] angewiesen, wenn sie etwas strafbares wahrnehmen, es anzuzeigen
    1785 Fischer,KamPolR. III 125
  • die aufsicht wegen genauer beobachtung der verschiedenen, die fischerey betreffenden policeygesetze ist theils den herrschaftlichen seemeistern und hoffischern, theils andern unterbedienten aufgetragen
    1803 v.Berg,PolR. III 383
II "Aufsichtsbeamter bei Holzflößarbeiten auf dem Bodensee" VorarlbWB II 1124
  • die seemaister ... sollen zu allem demjenigen, so den achmaistern ... zuethuen obligt, nit weniger verpunden sein
    1649 ArchVorarlb. 7 (1911) 65