Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeoffizier

Seeoffizier

, m., Seeoffizierer, m.

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hochrangiges Mitglied einer Schiffsmannschaft; Offizier zur See (II) 
  • dieweil dieses volck guten theils auß matrosen und see-fahrenden leuten bestehen wuͤrde, koͤnnte man zum commando uͤber sie mit recht lauter see-officirer und solche leute, welche mit dem see-volck umbzugehen wissen, gebrauchen
    DiarEurop. 27 (1673) 109
  • von unseren nacher Guinea beorderten see-officierern [wurde] ... ein sicherer vergleich wegen freier handelunge daselbsten und aufrichtunge eines forts [getroffen]
    1681 Schück,Kol.-Pol. II 117
  • admiral ist der hoͤchste see-officirer, wenn man in einem lande keinen admiral-general oder admiral-general-lieutenant hat. wiedrigen falls aber stehet er unter dem admiral-general und commandiret die flotte, wenn derselbe nicht in see gehet
    1704 Hübner,ZtgLex. 9
  • mariniers, nautae: darunter werden nicht allein die see-officiers, sondern auch die matrosen und booths-knechte verstanden
    1710 Nehring,Lex. 271
  • [Übschr.:] rußisches see-kriegs-gerichts-verfahren und urtheil uͤber den vice-admiral C. und einige see-officiers, so ihr devoir nicht gethan
    1714 Lünig,CJMilit. Anh. 304
  • die matrosen, commis und see-officiers besagter gesellschaft sollen in ansehung ihres dienstes unter keinen anderm als bloß unter unserm bereits errichteten oder noch zu errichtenden admiralitaͤts-collegiis stehen
    1772 NCCPruss. V 1, 2 Sp. 528
  • land- oder seeofficire und soldaten der kriegführenden mächte sollen von neutralen schiffen nicht an bord genommen werden
    1794 PreußALR. II 8 § 2037
  • auf den östereichischen schiffen dürfen sich keine see-offiziers ... von den kriegführenden nazionen befinden, indem sonst das schiff nicht würde als neutral anerkannt werden
    1803 Kropatschek,KKGes. XVII 325