Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeordnung

Seeordnung

, f.


I wie Seerecht (I) 
  • [gebeut, daß] ein jedweder ihrer buͤrger, welchen anfangs erwaͤhnte hansische see-ordnung ruͤhret, derselben in allen puncten gemaͤß gelebe und nachkomme
    1687 Pard.,Coll. III 326
  • wie weit sich ... die macht und gewalt dieser admiralitaͤts-gerichte erstrecket, laͤsset sich ... aus dem II. titel des I. buchs der koͤniglich-franzoͤsischen see-ordnung [erkennen]
    1742 SchatzKaufmLex. V 94
  • allgemeine rechtsquellen: ... die einzelen reichsstaͤdtische und landesherrliche schiff-, see- und strandordnungen 
    1785 Fischer,KamPolR. III 63
II Regelwerk über die Nutzung und Nutzungsrechte eines Sees (I), insb. die Schifffahrt und Fischerei betreffend
  • dz gedachte fischer sich der inen fürgeschrybnen sewordnung wäder im fang der vischen noch garnen gebruchs halb zů den bestimpten zytten nitt meer gehalten haben
    1569 InterlakenR. 454
  • die schiffmeister und seevögt belangend, lassen wür sie bei den oberkeitlich erteilten seeordnungen verbleiben
    1723 GasterLsch. 169
  • daß 1mo. die zwischen euch und dem kloster S. projectirte fisch- respective seeordnung denen theilen zur konftig genauer darobhaltung oͤfters des jahres vorgelesen werden solle
    1777 KurpfSamml. V Reg. 758
  • [das] hofmarschallstabsamt ... fragt bei kurfürstlicher landesdirektion untertänigst an, wer denn eigentlich für die beachtung der seeordnung zu sorgen und die vorweise den kurfürstlichen hoffischkäuflern wöchentlich zu erteilen hat, damit die ... ordnung nicht gestört und dieser fischreiche see in seinem flor bestehen möchte
    1804 ArchFischG. 13 (1929) 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):