Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeplatz

Seeplatz

, m.

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wie Seestadt 
  • daferne s. churfürstl. durchl. die schiffahrt und den seehandel in dero see- und handel-plätzen ... zu beneficiren gedenken, daß für allen dingen nöthig seie ... daß die inländische commercia und manufacturen vorhero etabiliret [werden]
    1679 Schück,Kol.-Pol. II 87
  • zu dem frantzoͤsischen see-etat moͤchten auch ... die ... in denen see-plaͤtzen, aufgerichtete chambres de commerce, als in welchen ebenfalls viel das marinen-wesen, oder den see-handel betreffende sachen vorkommen, zu zehlen seyn
    1742 SchatzKaufmLex. V 95
  • diese [bemittelte] leute [muͤssen] an den seeplätzen, wo der fang und die versendung dirigiret wird, ihr interesse durch commissionairs wahrnehmen lassen
    1781 HistBeitrPreuß. I 333
unter Ausschluss der Schreibform(en):