Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeräuberei
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Seerat
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Seerauben
Seeräuber
Seeräuberei
, f.
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(von best. Gruppen) regelmäßig verübter, (in best. Gebieten) verbreiteter Seeraub, Piraterie; als Gefahr für die friedliche Seefahrt (I)
bdv.:
Seeschäumen
- darumme van noͤt wegen sollike seeroverye unde undaͤt to sturende wart E. gewunnen1437 OstfriesUB. II 741Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- folgendes ... jahres regte sich wiederumb die seeräuberey auss Oestfriessland1557 Westphalen,Mon. II 1352Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- [weil] die seerauberei in der Westsee merklich uberhand nimet, und ... nicht allein die burgundischen, sondern auch anderer furstentumb, herschaften und stet eingesessene durch dieselbigen merklich beschedigt, die see ganz unsicher gemacht und die gemeine schiffart und kaufmansgewerb dadurch verletzt und verhindert werden1581 MittStArchKöln 18 (1889) 16
- dat vwe mayt. ... niet minder mißhagen hebben in de seerooueryen ende belettinge der nauigatien ende commertien, als ... andere christelicke coningen1605 Ph. Du Bois, Diplomat. Berichte I (Leipzig 1856) 214
- klagen wegen der malthesischen see-raubereyen1720 Lünig,TheatrCerem. II 1454Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er [koͤnig] mit denen see-räubereyen seines vorwesers ... beständig durch die finger sahe, und zu allen klagen nur dieses sagte: unser alter vetter muß auch was zum leben haben1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die seeraͤubereyen sowohl der barbarischen republiken auf der kuͤste von Africa als meineidiger christlicher seeleute1758 v.Justi,Staatsw. I 242Faksimile (ca. 91 KB)
- eben so kan man auch die freyheit der menschen in ansehung der see- und tuͤrken-gefahr, der barbarischen seeraͤubereyen oder auch feindlicher aufbringung versichern lassen1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 25
- in kriegs-zeiten hingegen wird es nicht zu einer see-raͤuberey, sondern zu einer in den voͤlker-rechten begruͤndeten ... verfassung gerechnet, daß die kriegenden puissanzen ... commißionen ertheilen, frey auf einander zu capern1769 HambGSamml. VII 264Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)