Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seereglement

Seereglement

, n.

eine die Schifffahrt zur See (II) betreffende herrschaftliche Verfügung
  • [das] reglement zur see [ist] also beschaffen, daß dadurch der stadt Luͤbeck angehoͤrigen die commercia restringirt ... wuͤrde, in denen verschiedenen jahren, so in vorerwehnten ewr. majest. see-reglement ihr der stadt Luͤbeck verbotten, denen Holl- und Engellaͤndern nach belieben zu verhandeln frey gelassen wuͤrden
    1677 DiarEurop. 40 (1680) 66
  • es gibt observanzen, die zwischen allen völkern gültig sind, ohngeachtet die see-reglemens oder ordonancen verschieden sind
    1757 RechtVerfMariaTher. 348