Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seerichter

Seerichter

, m.

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I Richter an einem Seegericht (I) 
  • nun sind hie die seerichter nach inhalt ihrer geschwohrnen pflicht schuldig, einem jeden ... ohne rencken das recht zusprechen vnnd die jenigen ernstlich zu straffen, die, eh der spruch ergangen, rauben
    Freyberger,ReichsZustand2 VI 353
II in Bayern: Richter an einem Seegericht (III), auch mit der Aufsicht über die Fischerzunft betraut
  • soll auch kheiner außer erkhendtlich billichen vorwissen aines seerichters und ersamen rhats zu den maisterstückhen gelassen, villweniger in die zunfft aufgenommen werden
    1691 Ammersee/ArchFischG. 13 (1929) 144
  • soviel ... die stehende wasser belangt, rechnen die authores nichts davon ad res publicas als die see ... welches jedoch der hiesigen lands-observanz nach ... nur bey groͤsseren und jenen seen eintrift, welche zugleich der cammer einverleibt, und sowol mit eignen see-richtern, als see-ordnungen versehen seynd
    1761 Kreittmayr,AnmCMax. II 716
  • der seerichter: ... es fuͤhret in Baiern der vorsteher der fischerzunft am Ammersee diesen namen
    1780 Adelung IV 393
  • der seerichter zu Diessen am Ammersee hat zeithero zu sorgen gehabt, daß die verordnung selbst beobachtet und die fischerei an gedachtem see nach hergebrachter ordnung unternommen würde
    1804 ArchFischG. 13 (1929) 121