Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeschaden
Artikel davor:
seeräubisch
Seeraubung
Seerecht
Seereglement
Seereise
Seerichter
Seerichteramt
(Seeriemen)
Seerodel
Seesache
Seeschaden
, m.
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durch Seenot oder ein Unglück auf See (II) entstandene Beeinträchtigung und Wertminderung von Schiff und Schiffsfracht; auch wie Seenot
vgl.
Schaden (II),
Sekuranz
- daß ein jeder, der havarie oder see-schaden hat, sich desfalls bey dem ... hierzu absonderlich beeydigten H.B. angeben und von demselben all solche havarie und see-schaden berechnen und abthun lassen solle1639 Langenbeck,SeeR. 202
- so dann sich befinden wuͤrde, daß der debitor ohne betrug und seine verschuldung allein aus kundlichen und unversehenen zugestandenen zufaͤllen, als wegen erlittenen brand- oder see-schadens ... in schuld und aͤusserstes verderben gerathen, ... so soll ... ihm das ungluͤck an seinen ehren hinfuͤhro unverweißlich seyn1647 Lünig,RA. XIII 1145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die brüderschafft muß] einem solchen angenommenen bruder, dafern er in vnglück u. armuth durch seeschaden oder andere zufälle geriete ... beysteüren u. auffhelffen1666/70 Ayrmann,Livl. 28
- [Übschr.:] von rechter zeit, wann man wegen des seeschadens und der versicherung sprechen magSchwedSeeR.(1667) 79Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gehet das schiff oder gut, darauf bodmerey haftet, waͤhrender der im 7. articul gesetzten zeit, durch seeschaden oder ander ungluͤck verlohren, so ist der bodmereynehmer ... von aller bezahlung ... des glaͤubigers frey1727 PreußSeeR. VII 12
- wogegen diese interessenten mit verschiedenen attestatis bezeuget haͤtten, daß sie diejenigen, so seeschaden gelitten, zu ihrem vergnuͤgen bedienet1734 Dähnert,Samml. II 460Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn aber seeschaͤden und havarien vorfallen, so muß der maͤkler die rechnung formiren und mit allen dazu gehoͤrigen, von ihm herbeizuschaffenden documenten dem seegericht uͤbergeben1765 Kosmann,StettinStatR. 177