Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seesoldat

Seesoldat

, m.

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wie Schiffsoldat 
  • [wir haben] hoͤchst dienstlich zu seyn erachtet ... mit der land-militz und see-soldaten wider jetzgedachte vestung zu agiren
    DiarEurop. 21 (1670) App. II 53
  • den österreichischen seefahrern wird ferner vermöge der neutralität untersagt, weder see-soldaten noch matrosen unter den namen passagiers oder sonst an eine der kriegführenden mächte zu transportiren
    1803 Kropatschek,KKGes. XVII 325