Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeurkunde
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Seetraktat
(Seetrank)
Seeurkunde
, f.
amtl. oder sonst offizielles Schriftstück, das auf einem Seeschiff mitzuführen ist; Seebrief (I), Seepaß
- gleichwie nun mehrangedeuteten paßzeduln und see-urkunden voͤlliger glaube beygemessen werden muß, also soll jeder koͤnig gewisse kennzeichen und gemerck von sich geben und verfertigen lassen, auf daß man der validitaͤt solcher urkunden ... gewiß sein moͤge1659 TheatrPacis I 460Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schiffe, welche ... die see, besonders die türkischen gewässer befahren wollen, haben in der stadt Semlin ihre seeurkunden, nähmlich den türkischen ... fermann, das k.k. flaggen-patent sammt dem skontrie, den rollo oder die musterliste des gesamten schiff-volkes, das gesundheits-zeugniß, die ladungs-scheine ... die documente über den bau-ort und die eigenthümer des fahrzeuges ... und das schiffs-tagebuch zu empfangen1803 Kropatschek,KKGes. XVIII 255Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)