Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seezollskontor

Seezollskontor

, n.

für die Festsetzung und Erhebung des Seezolls zuständige Behörde
  • in allen stapel-staͤdten muß ein seezoll- und in allen staͤdten kleine zoll- und accis-gerichte gehalten werden; und soll in dem grossen seezolls-gerichte allhier in Stockholm der ober-director praͤsidiren, und zu beysitzern die gewoͤhnlichen gerichts-herren vom grossen seezolls-comtoir haben
    1689 Dähnert,Samml. III 88
unter Ausschluss der Schreibform(en):