Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Segensprechen

Segensprechen

, n.

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Anwendung, Aufsagen von Segen (III); auch die Befähigung dazu
  • die hebammen sollen ... alle aberglaubische wort, werk vnd geberden, segensprechen ... bey ihren pflichten vnd ernstlicher straff sich müßigen
    15. Jh. Steinhilber,GshwHeilbronn 375
  • sund und laster ... so viel die gradus admonitionum und nicht die weltliche straf belangt, als da sind ... zeichendeuten, segensprechen, gottslesterung
    1594 Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 386
  • verordnung wegen des aberglaͤubischen seegensprechens kirchen-buße zu thun
    1643 CCMarch. I 2 Sp. 49
  • [wenn] unßere underthanen solten zaubermitel und seegensprechen treiben ... die sollen beederseits hart gestraft werden, als der seegensprecher umb ein gulden, der so sich segnen läßt auch umb einen gulden
    1649 WürtLändlRQ. I 516
  • aller aberglaube mit segensprechen, wahrsagen ... soll mit geld oder gefaͤngnuͤß bey wasser und brodt ... abgestraffet werden
    1687 SammlLivlLR. II 1978
  • alle einwohner ... werden ermahnet, ohne einigem in geist- und weltlichen rechten verbotenen segensprechen, sowohl bey dem kranken, als zum vorbauen bey dem noch gesunden vieh die ... vorzuschreibende mittel anzuwenden
    1750 WeistNassau III 43
  • segensprechen, dann austheilen sogenannter geistlicher mittel zur heilung ... sind bei strafe der entfernung vom pfarramte ... verboten
    1803 RepStaatsVerwBaiern III 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):