Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Segner
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(Seglerkumpanei)
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1Segner
, m.
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wie Segensprecher
- warsager, teüffel beschwoͤrer, segner vnd ander dergleichen abgoͤtterer [werden] in vnserm fürstenthumb mit nichten geduldet1552 WürtNLO. 5rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [mit] der offenbaren kirchenstrafe sollen verrichtet werden: ... zeuberer, wicker, sortilegisten, segner1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 100Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Buchtitel: K. Horn,] eine predigt ... wider die beschwerer, wicker, christallenkuecker, zeuberer, nachweiser vnd seegner [Wolfenbüttel 1572]
- sollen vnsere vnderthanen, die bißher auß fuͤrwitz oder aberglauben zu solchen warsagern, zauberern vnd segnern ... gelauffen, sich fuͤrbaß desselbigen gentzlich enthalten, ... [andernfalls sollen sie] ernstlich mit dem thurn oder sonst gestrafft werden1582 PfalzLO. I 9Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß diejenigen, welche solchen wahrsageren, teufelsbeschweereren und sägneren ... nachlaufen ... von der christlichen kirchen und gemeind abgeschnitten ... werden sollen1637 BaselRQ. I 1 S. 509Faksimile (ca. 208 KB)
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