Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Sehrnis)
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(Sehrnis)
, f.
wie Sehr
- sa thiu seke to sone komth, istetter eng mon se, ther vm thes londis willa sernese jefta henda hebba, tha bynna scelda to betane [falls die Streitsache gesühnt wird und irgendein Mann da ist, der um des Landes willen Verletzung oder Schaden davongetragen hat, so sind diese von der eigenen Kampfgenossenschaft zu ersetzen]15. Jh. FivelgoR. 210