Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seibrief
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1Sehrte
2(Sehrte)
Sehrung
Sehu
(Sehwerdene)
Sei
Seibrief
, m.
Urkunde über die Anteile, Rechte und Lasten einer Almgenossenschaft
bdv.:
Seibuch,
Seiungsbrief
vgl.
Seiordnung
- [dass die Bauern] vermog alten seybriefs ein jeder anfangs umb 5 und zum anderen mal umb 10 ß gestraft werden1660 KonolfingenLGR. 463Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß nach dem seybrief ein armer aussert seinem sommer-recht nur denzumahlen einer kuh frühling- und herbstallment nuzen kan, wenn er selbst eine kuh gewinteret1775 Niedersimmental 192Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- demjenigen, so anstatt dieses kührechts zu nuzen lauth seybriefs lieber ein stuk land zum ansäyen begehrte, soll ein stuk von vierhundert achtschüigen quadrat-klaftern ... zur nuzung überlassen werden1775 Niedersimmental 191Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soll diese einrichtung ... der sey-ordnung und dem sey-brief in alle weg unnachtheilig ... und unschädlich seyn1775 Niedersimmental 194Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"