Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seibrief

Seibrief

, m.

Urkunde über die Anteile, Rechte und Lasten einer Almgenossenschaft
vgl. Seiordnung
  • [dass die Bauern] vermog alten seybriefs ein jeder anfangs umb 5 und zum anderen mal umb 10 ß gestraft werden
    1660 KonolfingenLGR. 463
  • daß nach dem seybrief ein armer aussert seinem sommer-recht nur denzumahlen einer kuh frühling- und herbstallment nuzen kan, wenn er selbst eine kuh gewinteret
    1775 Niedersimmental 192
  • demjenigen, so anstatt dieses kührechts zu nuzen lauth seybriefs lieber ein stuk land zum ansäyen begehrte, soll ein stuk von vierhundert achtschüigen quadrat-klaftern ... zur nuzung überlassen werden
    1775 Niedersimmental 191
  • soll diese einrichtung ... der sey-ordnung und dem sey-brief in alle weg unnachtheilig ... und unschädlich seyn
    1775 Niedersimmental 194
unter Ausschluss der Schreibform(en):