Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seichfluß
Seichfluß
, m.
aus Seich bestehendes Rinnsal
- fuget im das nicht, so mac er [richter] in wol spannen in ein holde oder vessere oder in ein veste gemach. er schol in auch nicht seczen uff swinkobere ... noch by seichflussen, da er by erstinke mochte1357/87 MeißenRB.(Oppitz) III 9 Dist. 3
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