Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seidbereiten

Seidbereiten

, n.

Seidenherstellung, speziell das (maschinelle) Zwirnen der Seidenfäden
  • das alle diejenigen, welche des seidtbereidens auff müllen oder radern sich understehen, annehmen und geprauchen wollen, sie sein gleich in- oder auswendige, von seidtampt oder nit, ... sich zuvoran bey unss angeben, qualificiren unnd ... eidt thun [sollen]
    1599 Schmoller,Forsch. 128 S. 102