Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seidbereiten
Seidbereiten
, n.
Seidenherstellung, speziell das (maschinelle) Zwirnen der Seidenfäden
vgl.
Seidenmühle
- das alle diejenigen, welche des seidtbereidens auff müllen oder radern sich understehen, annehmen und geprauchen wollen, sie sein gleich in- oder auswendige, von seidtampt oder nit, ... sich zuvoran bey unss angeben, qualificiren unnd ... eidt thun [sollen]1599 Schmoller,Forsch. 128 S. 102