Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seidensticker
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Seidenspinnerei
Seidensticker
, m.
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(zunftgebundener) Hersteller von (oft kunstvollen) Stickereien auf Seidentuch
bdv.:
Seidennäher,
Seidennähter
vgl.
Perlsticker
- gesetze der snydere, der sydenstyckere und der gewantscherer1377 FrankfZftUrk. I 504
- vor syden dem sydenstigker eynen halben gulden1430 ZHessG.2 33 (1909) 207
- jeglicher, der von den ... sidenstickern meister wirt, der sol in die brůderschaft geben 30 ß1504 BernStR. VII 1 S. 102Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [bey verlust des macherlons sollen] seydine schnür und brem ... den schneidern oder seydenstickern ... verbotten sein1616 Kramer,VolkslAnsbach 197